Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Vertiefende Informationen
Zu den Verfahren und Dienstleistungen
- Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen
- Rechtliche Betreuung - Aufwendungsersatz beantragen
- Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen
- Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen
- Vergütung als Berufsvormund oder Berufsbetreuer beantragen
- Vormund bestellen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen
Freigabevermerk
10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg