Europa-, Kreistag- und Kommunalwahl am 09.06.2024
Wichtige Infos für den Erhalt von Wahlscheinen für die Briefwahl!
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können grundsätzlich bis Freitag, 07.05.2024, 18.00 Uhr einen Wahlschein beantragen.
Ausnahme: Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Wahlberechtigte die glaubhaft machen, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, denen kann bis Samstag, 08.05.2024, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen.
Falls einer der oben genannten Fälle bei Ihnen eintreffen sollte, hat die Gemeindeverwaltung Grosselfingen einen Bereitschaftsdienst eingerichtet:
Am Freitag ist das Bürgerbüro für diese Fälle von 14 Uhr bis 18 Uhr besetzt.
Am Samstag ist das Bürgerbüro von 10 bis 12 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar 07476/9440-12.
Am Sonntag ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 07476/9440-12 erreichbar.