Sperrfristverschiebung für die Ausbringung von organischen Düngern wie Gärrest und Gülle
Die langjährigen, durchschnittlichen Witterungsverhältnisse im Zollernalbkreis ermöglichen in den meisten Jahren ein Pflanzenwachstum und eine Nährstoffaufnahme der Grünlandbestände bis Anfang Dezember. So haben sich die Grünlandbestände dieses Jahr nach der Sommertrockenheit durch den Regen gut erholt und zeigen in Verbindung mit den hohen Temperaturen ein kräftiges Wachstum. Der Vegetationsbeginn im Frühjahr setzt in der Regel nicht vor Mitte Februar ein. Oftmals finden sich im Februar noch geschlossene Schneedecken oder die Böden weisen eine starke Wassersättigung auf. Dies macht ein Befahren nicht möglich und birgt die Gefahr von Bodenverdichtungen und Strukturschäden. Demzufolge wird eine Verschiebung des Verbotszeitraums für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland um 2 Wochen auf den 15. November 2022 bis einschließlich 14. Februar 2023 verfügt.