Entschädigung bei Quarantäne: Künftig reicht Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses !
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Damit bauen wir deutlich Bürokratie ab und entlasten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Mitarbeiter der Behörden“
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das
baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis
einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde.
Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, kann weiterhin beim Rathaus eine Quarantäne-
Bescheinigung beantragt werden. „Damit entlasten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter und Regierungspräsidien deutlich und bauen Bürokratie ab“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (10. März) in Stuttgart. „Wir gestalten die Antragstellung damit möglichst unkompliziert und haben das Ziel, den Verdienstausfall so schnell wie möglich auszuzahlen.“
Falls Sie eine Absonderungsbescheinigung für Ihre/n Arbeitgeber/in benötigen, bitte ich Sie den untenstehenden Antrag auszufüllen und per Mail info@grosselfingen.de oder postalisch an uns zu senden.
Antrag auf Absonderungsbescheinigung (19,1 KiB)