Öffnungszeiten


Montag-Mittwoch, Freitag
07:45 bis 11:15 Uhr

Mittwochnachmittag 
15:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen



  

Grußwort des Bürgermeisters

Online-Rathaus


Formulare und Online-Dienstleistungen (e-Bürgerdienste)


Heiraten in Grosselfingen

   


Unsere neue Gemeindebroschüre, jetzt auch Digital! 


https://www.total-lokal.de/publikationen//projekt/7241505003


https://player.vimeo.com/video/665112915"
 

Lebenslagen

Leistungen bei häuslicher Pflege

Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und die Geldleistungen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Beides können Sie auch kombiniert in Anspruch nehmen.

Monatliche Sachleistung

  • Pflegegrad 2 bis zu EUR 761
  • Pflegegrad 3 bis zu EUR 1.432
  • Pflegegrad 4 bis zu EUR 1.778
  • Pflegegrad 5: bis zu EUR 2.200

Monatliches Pflegegeld

  • Pflegegrad 2 : EUR 332
  • Pflegegrad 3 : EUR 573
  • Pflegegrad 4: EUR 765
  • Pflegegrad 5: EUR 947

Zusätzlicher Entlastungsbetrag

Daneben haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 EUR monatlich.

Den Betrag dürfen Sie nur verwenden für:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Sachleistungen im Zusammenhang mit körperbezogener Pflege, pflegerischer Betreuung oder Haushaltsführung. Dies gilt nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung in den Pflegegraden 2 bis 5.
  • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Angebote tragen dazu bei, dass Sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben, Ihren Alltag weitgehend selbstständig bewältigen und die sozialen Kontakte aufrechterhalten können. Zu den Angeboten gehören vor allem die Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich, Pflegebegleitung zur Entlastung pflegender Angehöriger, Alltagsbegleitung, familienentlastende Dienste und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Nutzen Sie den monatlichen Betrag für Sachleistungen nicht vollständig aus, können Sie bis zu 40 Prozent des Betrages für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Hierzu muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

Freigabevermerk

03.06.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg