Öffnungszeiten


Montag-Mittwoch, Freitag
07:45 bis 11:15 Uhr

Mittwochnachmittag 
15:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen



  

Grußwort des Bürgermeisters

Online-Rathaus


Formulare und Online-Dienstleistungen (e-Bürgerdienste)


Heiraten in Grosselfingen

   


Unsere neue Gemeindebroschüre, jetzt auch Digital! 


https://www.total-lokal.de/publikationen//projekt/7241505003


https://player.vimeo.com/video/665112915"
 

Lebenslagen

Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen

Sie haben einen ausländischen Führerschein?

Hier erfahren Sie, ob dieser weiterhin in Deutschland gültig ist:

  • EU-Führerscheine: Ihr ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt.
    Außerdem können Sie unter erleichterten Bedingungen einen deutschen Führerschein erhalten.

Achtung: Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse C oder D einschließlich deren Anhänger- und/oder Unterklassen umtauschen und gleichzeitig verlängern lassen möchten, müssen Sie einen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung vorlegen.

  • Führerscheine aus den übrigen Staaten: Sie müssen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Achtung: Ihr ausländischer Führerschein wird mit Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag der Einreise ungültig. Dann dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug mehr fahren.

Zu den Verfahren und Dienstleistungen

Freigabevermerk

09.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg