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Mittwochnachmittag 
15:00 bis 18:00 Uhr

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Lebenslagen

Frühkindliche Bildung für Kinder mit Beeinträchtigung

Kinder mit und ohne Behinderung besuchen gemeinsam allgemeine Kindertageseinrichtungen. Je nach Art und Schwere der Behinderung können eine behindertengerechte Ausstattung, zusätzliche Betreuungsleistungen und sonderpädagogische Hilfen durch Fachkräfte die inklusive frühkindliche Bildung unterstützen. Eltern können wählen zwischen einer Kindertageseinrichtung und einem Schulkindergarten für Kinder mit Behinderung.

Der Besuch des Schulkindergartens für Kinder mit Behinderung ist dann möglich, wenn das Staatliche Schulamt einen entsprechenden Bedarf an spezifischer frühkindlichen Bildung bestätigt hat, der im allgemeinen Kindergarten auch mit begleitenden Hilfen nicht hinreichend eingelöst werden kann.

In den letzten Jahren entstanden verschiedene Formen der gemeinsamen Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen und in Form von Intensivkooperation von Schulkindergarten und Kindertageseinrichtung unter einem Dach.

Ziel ist es, für das Kind eine gelingende Teilhabe an Bildung und Erziehung und am Gruppengeschehen zu sichern. Gelingt dies, werden gleichzeitig auch individuelle Förderziele erreicht, beispielsweise

  • Ausdauer und Motivation,
  • die Entwicklung von Handlungskonzepten beim Kind und
  • Fortschritte in der Wahrnehmung, Kognition, Kommunikation, Motorik und Gesamtentwicklung.

Die inklusive Pädagogik bereitet ein Lernangebot so auf, dass jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten am gemeinsamen Lern- und Spielprozess kompetent beteiligt und entsprechend seinem Entwicklungsstand aktiv werden kann.

Bereits vor der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung oder in einen Schulkindergarten können Eltern von Kindern mit Behinderung Leistungen der sonderpädagogischen oder interdisziplinären Frühförderung in Anspruch nehmen. Diese kann auf Wunsch der Eltern auch im Übergang unterstützen.

Zu den Verfahren und Dienstleistungen

Freigabevermerk

19.12.2023 Kultusministerium Baden Württemberg