Öffnungszeiten


Montag-Mittwoch, Freitag
07:45 bis 11:15 Uhr

Mittwochnachmittag 
15:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen



  

Grußwort des Bürgermeisters

Online-Rathaus


Formulare und Online-Dienstleistungen (e-Bürgerdienste)


Heiraten in Grosselfingen

   


Unsere neue Gemeindebroschüre, jetzt auch Digital! 


https://www.total-lokal.de/publikationen//projekt/7241505003


https://player.vimeo.com/video/665112915"
 

Lebenslagen

Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts

Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:

  • ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen widmet
  • die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde

Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.

Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.

Zu den Verfahren und Dienstleistungen

Freigabevermerk

21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg