Landgericht Hechingen
Beschreibung
Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Zivilkammern einschließlich der Kammern für Handelssachen sind vor allem zuständig für
- erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 5000 und
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.
Die Strafkammern sind vor allem zuständig für
- erstinstanzliche Strafverfahren wegen Straftaten von besonderer Schwere und
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.
Strafvollstreckungskammern entscheiden über
- verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind.
Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Landgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Lieferanschrift
Parkplatz
Ein Behindertenparkplatz ist direkt vor dem Haus. Sonst sind direkt am Landgericht nur wenige Parkplätze, die meistens belegt sind. An der Zufahrt von der B27 zum Landgericht befindet sich am Ende der Steigung an der rechten Straßenseite ein Parkplatz; Fußweg von dort zum Landgericht ca. 5 Minuten.
Anfahrtsbeschreibung
Mit der Bahn von Stuttgart Hbf über Tübingen nach Hechingen. Fahrzeit mit dem Neigetechnik-Triebwagen ca. 1 Stunde, sonst ca. 1 Stunde und 30 Minuten. Von Ulm oder Aulendorf über Sigmaringen, Albstadt und Balingen nach Hechingen. Vom Bahnhof Hechingen mit dem Bus zum Obertorplatz, dort beginnt die Heiligkreuzstraße.
Mit dem PKW über die B27, dort die Ausfahrt Hechingen-Mitte in Richtung Stadtmitte (zur Oberstadt). Ca. 200 Meter nach Ende der Steigung beginnt links die Heiligkreuzstraße.
Kontakt
Verfahrensbeschreibungen
- Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für das Ausland beantragen
- Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg - Allgemeine Beeidigung beantragen
- Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter (Schöffen) beim Strafgericht - berufen werden
- Nebenklage einreichen
- Opferhilfe - Opferanwalt beauftragen
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Psychosoziale Prozessbegleitung - Beiordnung beantragen
- Schadensausgleich im Strafverfahren beantragen
- Urteil anfordern
- Zeugenanwalt - Beiordnung erhalten
Zu den Formularen/Onlinediensten
- Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Antrag auf psychosoziale Prozessbegleitung (WORD)
- Dolmetscher und Übersetzer - Allgemeine Beeidigung
- Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Prozesskostenhilfe - Hinweisblatt
- Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg