Zahnärztlicher Notfalldienst: Einheitliche Notfalldienstnummer für Baden-Württemberg
Ab dem 09. Dezember 2022 erhalten Patienten*innen unter
0761 / 120 120 00
die Information, welche Zahnarztpraxen in ihrer unmittelbaren Umgebung zum Zeitpunkt ihres Anrufes Notdienst haben.
Die neue einheitliche Notfallnummer löst die bisher überwiegend kreisbezogenen Rufnummern ab, die Auskunft über die Einteilung des zahnärztlichen Notfalldienstes im jeweiligen Stadt- oder Landkreis gaben. Der Vorteil für die Patien*innen: Die Anfahrtswege werden künftig noch kürzer, da die diensthabenden Praxen aufgrund der Entfernung zum Anrufenden ermittelt werden. Mit der Eingabe der Postleitzahl über die Telefontastatur bekommt der Anrufende in der Regel fünf diensthabende Praxen angesagt.
Für die Notfallversorgung nach Unfällen sind wie bisher die Zahnkliniken in Baden-Württemberg sowie weitere Kliniken mit entsprechenden Fachabteilungen Anlaufstelle.
Neben der neuen einheitlichen Notfalldienstnummer steht selbstverständlich auch weiterhin die Notfalldienstsuche auf der Webseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur Verfügung.
Notfalldienstsuche