3G-Regel im Rathaus
Ab dem 29. November 2021 gilt im Rathaus Grosselfingen die 3G-Regel. Somit ist der Zugang nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Coronatests (Selbsttests zählen nicht!), Impf- oder Genesenennachweises möglich! Die telefonische Terminvereinbarung bleibt davon unberührt.
Geimpft
Nachweis des vollständigen Impfschutzes (Impfpass oder digitales COVID-Zertifikat der EU)*
Genesen
Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, das mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.*
Getestet
Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden.*
Hinweis: Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Zusätzlich gelten weiterhin die generellen Hygienevorschriften, dass das Betreten des Rathauses nur symptomfrei gestattet ist und die Maskenpflicht.
* In Verbindung mit einem gültigen Personalausweis/Reisepass.